Qualitätsmanagement
QM-Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung - Arbeitsförderung (AZAV)
Die AZAV regelt das Verfahren zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach § 178 Sozialgesetzbuch III. Für Bildungsangebote, die von der Agentur für Arbeit und der Jobcenter gefördert werden, muß man als Weiterbildungsträger durch eine anerkannte Stelle zertifiziert sein. Seit Juli 2008 ist die JWK gGmbH entsprechend zertifiziert.
Im Juli 2014 erfolgte die Trägerzulassung nach AZAV
Qualitätsmanagement nach EFQM
Die JWK führte bereits im Mai 2002 das Qualitätsmanagementsystem nach dem Modell EFQM (European Foundation for Quality Management) ein. Seither finden unter der Leitung des fachlich ausgebildeten QM-Beauftragten der JWK sowie eines externen Auditors jährlich Selbstbewertungstreffen statt. Daran nehmen die gesamte Geschäftsleitung und eine große Anzahl an Mitarbeitern aus allen Geschäftsbereichen der JWK teil. Auf der zweitägigen Veranstaltung werden die internen Prozesse bewertet und jährlich Verbesserungsprojekte initiiert. Bis 2009 erfolgt für diese Verbesserungsprojekte auch eine externe Validation.
Im Jahr 2009 gab es zum Beispiel folgende Verbesserungsprojekte:
- Einführung eines JWK-Intranets
- Interner Austausch (Wissensmanagement)
Ab 2010 wurde das System zur Qualitätssicherung nach EFQM eingestellt. Interne und externe Audits findet seit dem im Rahmen der Zertifzierung nach AZAV (bis 2013) und AZAV (seit 2014) statt. (s.o.)
News
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